Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) FRiEDA Catering
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering-Leistungen von:
FRiEDA Catering
Bahnhofstraße 29
69115 Heidelberg
(nachfolgend „Caterer“)
Sie gelten für alle Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie für Service-, Personal- und Zusatzleistungen im Rahmen von Veranstaltungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Bestätigung eines Angebots
oder Auftragsbestätigung durch den Caterer
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.
Dies kann beinhalten:
Speisen & Getränke
Servicepersonal
Equipment (Geschirr, Möbel, Technik etc.)
Lieferung & Aufbau
Änderungen im Ablauf oder Umfang müssen schriftlich vereinbart werden.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
Anfahrt / Lieferung
Personal (z. B. Service, Aufbau, Abbau)
Mietmaterial
Sonderleistungen
5. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von bis zu 50 % kann nach Vertragsabschluss verlangt werden
Restzahlung erfolgt spätestens 7 Tage nach Veranstaltung
Bei kurzfristigen Buchungen kann vollständige Vorauszahlung verlangt werden
6. Teilnehmerzahl (wichtig!)
Die finale Personenzahl muss spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Diese Zahl ist verbindlich und Grundlage der Abrechnung.
Erhöhungen sind nach Möglichkeit umsetzbar, jedoch nicht garantiert.
7. Stornierung / Rücktritt (Business-kritisch)
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
bis 14 Tage vor Event: kostenfrei
13–7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes
6–3 Tage vorher: 75 % des Auftragswertes
ab 48 Stunden vorher: 100 % des Auftragswertes
8. Änderungen
Änderungen der Leistung (z. B. Menü, Ablauf) sind bis zu einem gewissen Zeitpunkt möglich, müssen aber abgestimmt werden.
Kurzfristige Änderungen können zu Mehrkosten führen.
9. Lieferung & Haftung vor Ort
Der Kunde ist verantwortlich für:
geeigneten Veranstaltungsort
Strom / Wasser (falls erforderlich)
Zugänglichkeit
Gefahr und Haftung gehen bei Lieferung an den Kunden über.
10. Mietmaterial & Rückgabe
Zur Verfügung gestelltes Equipment (Geschirr, Gläser, Möbel etc.):
bleibt Eigentum des Caterers
muss vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden
Verluste oder Schäden werden in Rechnung gestellt.
11. Haftung
Der Caterer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden durch Gäste oder Dritte übernimmt der Caterer keine Haftung.
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen wie:
Unwetter
behördliche Anordnungen
Ausfälle außerhalb unseres Einflussbereichs
besteht keine Leistungspflicht.
Bereits entstandene Kosten können berechnet werden.
13. Lebensmittel & Hygiene
Die Speisen sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.
Bei unsachgemäßer Lagerung nach Übergabe übernimmt der Caterer keine Haftung.
14. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von FRiEDA.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Heidelberg.